Übungen

Übungen für den Ernstfall sind ein wesentlicher Bestandteil des Feuerwehralltages. Auch im §25 des LFG 2001 ist dies wie folgt beschrieben:

Die Grundausbildung der Feuerwehrangehörigen hat durch die örtlichen Feuerwehren zu erfolgen. Die weitere Ausbildung der Feuerwehrangehörigen erfolgt in der vom Landes-Feuerwehrverband zu leitenden Landes-Feuerwehrschule.
Der Landes-Feuerwehrausschuss hat für die Ausbildung nach dem jeweiligen Stand der technischen Kenntnisse und den aus den Einsätzen gewonnenen praktischen Erfahrungen Richtlinien und Dienstanweisungen zu erlassen.

In dieser Kategorie der Website werden die laufenden und vergangen Übungen vorgestellt und präsentiert.

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